PŸUR kündigst du am schnellsten online über den offiziellen Kündigungslink von PŸUR. Nach der Mindestlaufzeit (max. 24 Monate) monatlich kündbar, Frist 1 Monat (§ 56 TKG). Lass dir die Kündigung immer bestätigen und notiere das Vertragsende.
Auf einen Blick
| Frist (Richtwert) | Nach der Mindestlaufzeit (max. 24 Monate) monatlich kündbar, Frist 1 Monat (§ 56 TKG) |
| Online kündigen | Kündigungsseite von PŸUR ↗ |
| Form | Textform genügt meist (E-Mail, Online-Formular, Brief) |
So kündigst du PŸUR
- Kunden- oder Vertragsnummer und Vertragsende heraussuchen (Rechnung, Kundenkonto)
- Den Kündigungslink öffnen und das Formular ausfüllen, Wunschtermin: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Eingangsbestätigung speichern
- Vertragsende im Kündigungsfrist-Rechner prüfen und in FristenManager hinterlegen
Musterschreiben
Häufige Fragen
PŸUR kündigst du am schnellsten online über den offiziellen Kündigungslink von PŸUR. Nach der Mindestlaufzeit (max. 24 Monate) monatlich kündbar, Frist 1 Monat (§ 56 TKG). Lass dir die Kündigung immer bestätigen und notiere das Vertragsende.
Nein. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Kann der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 TKG).
Nein, aber du kannst sie zu einem neuen Anbieter portieren. Das beantragst du beim neuen Anbieter.
Weitere Anbieter
Kein Rechtsrat: Allgemeine Hinweise ohne Gewähr. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuellen Angaben des Anbieters.
