← FristenManagerRatgeber
Start / Ratgeber / Bescheide
Bescheide

Einspruch und Widerspruch – die Monatsfrist einhalten

Gegen viele Bescheide – etwa Steuerbescheide oder behördliche Bescheide – kannst du in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch oder Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids und ist strikt einzuhalten.

FristenManager – erkannte Fristen im Überblick auf dem iPhone

Auf einen Blick

Fristi.d.R. 1 Monat ab Bekanntgabe
FristbeginnBekanntgabe des Bescheids
Formmeist schriftlich / elektronisch mit Nachweis
WichtigFrist ist streng, Verlängerung selten

So gehst du vor

  1. Bekanntgabedatum auf dem Bescheid festhalten
  2. Monatsfrist berechnen (mit Puffer)
  3. Einspruch fristgerecht und nachweisbar einreichen
  4. Frist sofort in FristenManager anlegen
Diese Frist nie wieder verpassen FristenManager scannt dein Dokument, erkennt die Frist – auf Wunsch mit berechnetem Kündigungstermin – und erinnert dich rechtzeitig. 100 % lokal auf dem iPhone.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Einspruch?

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Wann beginnt die Frist?

Mit der Bekanntgabe – bei Postzustellung gilt häufig eine Bekanntgabefiktion einige Tage nach Aufgabe zur Post.

Was, wenn ich die Frist verpasse?

Dann wird der Bescheid meist bestandskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Weitere Ratgeber

Zahlungsfrist und Mahnung →Widerrufsrecht →Kündigungsfrist berechnen →

Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.