Fitnessstudio-Verträge haben meist eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Bei ab dem 1. März 2022 geschlossenen Verträgen ist danach eine monatliche Kündigung mit einem Monat Frist möglich. Bei Umzug oder Krankheit kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

| Erstlaufzeit | meist 12–24 Monate |
| Frist danach | i.d.R. 1 Monat, monatlich kündbar |
| Sonderkündigung | z. B. Umzug, ärztliches Attest |
| Form | Textform genügt |
Ein Sonderkündigungsrecht kann bestehen, wenn kein zumutbares Studio des Anbieters am neuen Wohnort erreichbar ist. Ein Nachweis ist meist erforderlich.
Bei längerer, ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Lege ein Attest bei.
Bei neueren Verträgen nur noch auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündbarkeit statt um ein weiteres Jahr.
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.