Versicherungen kündigst du ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, meist mit einer Frist von einem bis drei Monaten. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall besteht häufig ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.

| Ordentliche Frist | meist 1–3 Monate zum Ablauf |
| Sonderkündigung | Beitragserhöhung, Schadenfall |
| Form | Textform genügt meist |
| Nachweis | Zugang beim Versicherer sichern |
Häufig ein bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres – der genaue Wert steht in deinem Vertrag.
Typisch nach einer Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Schadenfall, meist mit kurzer Frist.
Für die meisten Versicherungen genügt die Textform; ein Nachweis des Zugangs ist ratsam.
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.