Seit der TKG-Reform sind Telekommunikationsverträge nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich mit einem Monat Frist kündbar. Ist am neuen Wohnort dieselbe Leistung nicht verfügbar, besteht bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist.

| Frist nach Erstlaufzeit | 1 Monat, monatlich kündbar |
| Erstlaufzeit | max. 24 Monate |
| Umzug | Sonderkündigung bei fehlender Verfügbarkeit |
| Form | Textform genügt |
Ja, seit der TKG-Novelle laufen verlängerte Verträge monatlich mit einem Monat Frist.
Ist die gebuchte Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar, kannst du mit einem Monat Frist außerordentlich kündigen.
Ja, für Verbraucherverträge genügt die Textform.
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.