In der Grundversorgung kannst du Strom und Gas mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sonderverträge sind nach ihrer Erstlaufzeit meist monatlich kündbar. Bei einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

| Grundversorgung | 2 Wochen Frist |
| Sondervertrag | nach Erstlaufzeit meist monatlich |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht |
| Wechsel | neuer Anbieter übernimmt oft die Kündigung |
Mit einer Frist von zwei Wochen zum gewünschten Termin.
Meist ja – nach Ankündigung einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Beim Anbieterwechsel häufig ja. Prüfe das im Wechselauftrag und behalte die Frist trotzdem im Blick.
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.