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Strom- und Gasvertrag kündigen – Fristen und Wechsel

In der Grundversorgung kannst du Strom und Gas mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sonderverträge sind nach ihrer Erstlaufzeit meist monatlich kündbar. Bei einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

FristenManager – erkannte Fristen im Überblick auf dem iPhone

Auf einen Blick

Grundversorgung2 Wochen Frist
Sondervertragnach Erstlaufzeit meist monatlich
PreiserhöhungSonderkündigungsrecht
Wechselneuer Anbieter übernimmt oft die Kündigung

So gehst du vor

  1. Vertragsart und Frist prüfen (Grund- oder Sondervertrag)
  2. Bei Preiserhöhung Sonderkündigung nutzen
  3. Neuen Anbieter beauftragen (Wechselservice)
  4. Frist und Erhöhungsschreiben in FristenManager erfassen
Diese Frist nie wieder verpassen FristenManager scannt dein Dokument, erkennt die Frist – auf Wunsch mit berechnetem Kündigungstermin – und erinnert dich rechtzeitig. 100 % lokal auf dem iPhone.

Häufige Fragen

Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung?

Mit einer Frist von zwei Wochen zum gewünschten Termin.

Kann ich bei Preiserhöhung sofort wechseln?

Meist ja – nach Ankündigung einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

Übernimmt der neue Anbieter die Kündigung?

Beim Anbieterwechsel häufig ja. Prüfe das im Wechselauftrag und behalte die Frist trotzdem im Blick.

Weitere Ratgeber

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Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.